Gesetze / Allgemeines Eisenbahngesetz
AEG 1994§ 16 Ausgleich betriebsfremder Aufwendungen
Stand: 27.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 31.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AEG%201994/16#abs-1 (1) Unbeschadet des § 15 sind den nichtbundeseigenen öffentlichen Eisenbahnen Belastungen und Nachteile auszugleichen, die sich aus folgenden Tatbeständen ergeben:
Die am 16. November 2007 bestehenden Verpflichtungen zur Zahlung zusätzlicher Leistungen im Sinne des Satzes 1 Nr. 1 und 2 werden zum 1. Januar 2008 aufgehoben. Soweit auf Grund einer solchen Verpflichtung bis zum 31. Dezember 2007 Leistungspflichten begründet worden sind, bleibt es bei der Ausgleichspflicht nach Satz 1 Nr. 1 und 2.
Permalink zu Abs. 1arecht.nulegal.eu/gesetze/AEG%201994/16#abs-1a (1a) Unbeschadet des § 15 sind den öffentlichen Eisenbahnen Belastungen und Nachteile auszugleichen, die sich aus Aufwendungen für die Erhaltung und den Betrieb von höhengleichen Kreuzungen ergeben, wenn die Eisenbahn für mehr als die Hälfte der Aufwendungen aufkommt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AEG%201994/16#abs-2 (2) Den Ausgleich nach Absatz 1 gewährt das Land, in dessen Gebiet der Verkehr betrieben wird. Erstreckt sich der Verkehr auch auf das Gebiet eines anderen Landes, so wird dem Ausgleich der Teil der Leistungen zugrundegelegt, der in dem jeweiligen Land erbracht wird. Für Aufwendungen ab 1. Januar 2021 gewährt den Ausgleich nach Absatz 1 das Land, das die Aufwendungen auferlegt hat.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AEG%201994/16#abs-3 (3) Den Ausgleich nach Absatz 1a gewährt,
Erstreckt sich der Verkehr auch auf das Gebiet eines anderen Landes, so wird dem Ausgleich der Teil der Leistungen zugrunde gelegt, der in dem jeweiligen Land erbracht wird.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 16 AEG 1994 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Niedersachsen, 10.07.2017 – 7 LB 56/15Zitiert von 1
- VGH Bayern, 30.11.2021 – 8 ZB 21.1285Zitiert von 2
- VG Aachen, 28.05.2024 – 10 K 1401/21
- VG Gießen, 12.04.2010 – 9 K 4046/09.GI
- VG Augsburg, 17.03.2021 – Au 6 K 20.1030Zitiert von 1
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.2013 – 8 A 10050/13Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
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